Gesetzliche Krankenversicherung von A - Z.
Facts für Dich einfach erklärt.

Licht und Schatten. Hell und dunkel.
Ein Systemvergleich zwischen GKV und PKV.


(GKV=Gesetzliche Krankenversicherung; PKV=Private Krankenversicherung) Unterschiedlicher können zwei Systeme nicht sein und doch haben beide Krankenversicherungswege letztlich die Gesundheitserhaltung und -vorsorge ihrer Kunden zum Ziel. Es folgt ein kleiner Crashkurs...

GKV

Ist eine Sozialversicherung
Kommt Kraft Gesetzes zustande
Finanzierung im Umlageverfahren
Aufbau nach dem Solidarprinzip
Beitrag nach Einkommen. %-Satz der Krankenkasse. Beitragsbemessungsgrenze.
Der Versicherungsschutz ist gesetzlich geregelt
Erstattung nach dem Sachleistungsprinzip
Geltungsbereich ist Deutschland

PKV

Ist eine Individualversicherung
Kommt Kraft Vertrages zustande
Finanzierung im Beitragsdeckungsverfahren
Aufbau nach dem Äquivalenzprinzip
Beitrag nach Alter. Vereinbarter Leistung. Selbstbeteiligung. Gesundheitszustand.
Der Versicherungsschutz wird individuell vereinbart
Erstattung nach dem Kostenerstattungsprinzip
Geltungsbereich ist Europa

Welche Leistungen erhältst Du von der GKV und welche nicht?

Die GKV bietet dir eine Grundversorgung, "nicht über das medizinisch Notwendige hinaus (Regel- und Mindestleistung). Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich in kassenüblicher Weise erbracht werden." (So steht es auszugsweise im Sozialgesetzbuch)

Die im Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgeschriebenen Leistungen sind z.B.:

Ambulante und stationäre Heilbehandlung
Zahnbehandlung / Zahnersatz / Kieferorthopädie
Arznei- und Verbandmittel / Heilmittel / Hilfsmittel
Maßnahmen zur Früherkennung und Krankheitsvorsorge
Leistungen für Kuren, Schwangerschaft und Entbindung
Krankengeld, Kinderkrankengeld, Mutterschaftsgeld

95% der Leistungen einer Krankenkasse sind im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben. In Summe heißt das aber auch, dass 95% der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen identisch sind. D. h. auch, dass Du prinzipiell die günstigste Kasse aussuchen kannst und den eingesparten Beitrag in einen Mehrwert, in Zusatzleistungen für Dich investieren kannst.

FAQs

Wie setzen sich die Beiträge zur GKV zusammen?

Grundsätzlich werden die Sozialversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen (jeder trägt 7,3%, Stand 2019).

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus: Renten-, Arbeitslosen und Pflegeversicherung zusammen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag zur GKV, welcher im Schnitt bei 0,9% liegt und ab 2019 ebenfalls paritätisch gezahlt wird.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?

Die BBG ist eine Monatsgrenze zur Ermittlung des maximalen Beitrags zur GKV. 2019 beträgt diese 4.537,50€ pro Monat bzw. 54.450€ p.a. D.h. liegt dein Einkommen über dieser Grenze, bezieht sich dein Monatsbeitrag zur Krankenversicherung max. auf die BBG. Darunter richten sich deine Beiträge nach deinem Bruttoeinkommen.

Was ist die Versicherungspflichtgrenze (VPG) bzw. (JAEG)?

Die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze entscheidet über Pflicht- bzw. freiwillige Versicherung. 2019 liegt diese bei 60.750 € p.a., das entspricht 5.062,50€ pro Monat.

Erst über dieser Grenze ist es möglich, dass Du dich privat versichern kannst.

Wo liegt die Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung?

Wo es eine Obergrenze gibt, gibt es oft auch eine Untergrenze. Bis zu dieser Monatsgrenze zahlt der Arbeitgeber pauschal 13% Beitrag zur GKV. 2019: 450€ pro Monat. Bis zu dieser Monatsgrenze besteht auch Anspruch auf Familienversicherung (2019: 445€)

Wer ist generell in der GKV pflichtversichert?

- Arbeitnehmer, bis zur VPG

- Auszubildende

- Bufdis, FSJ-ler, FÖJ-ler

- Arbeitslose mit Leistungsbezug

- Studenten

Welche Zusatzleistungen kannst Du absichern?

Chefarzt und Zweibettzimmer
Krankentagegeld
Zahnersatz und -behandlung
Brille, Heilpraktiker, AuslandsreiseKV, etc.

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